§ 1 Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird von der swedex GmbH , Maxstraße 16, 45127 Essen (swedex) durchgeführt. Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, wenn er ein gültiges Los besitzt. Ein Exemplar des Loses erhält der Teilnehmer digital als PDF. Ein Exemplar verbleibt im Hause swedex und nimmt automatisch an der Verlosung teil.
§ 2 Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden der Firma swedex. Andere Verbraucher sind nicht teilnahmeberechtigt.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter der swedex und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich swedex das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können bei einem Verstoß auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
§ 4 Durchführung des Gewinnspiels
(1) Spätestens am 29.09.2023 werden die Gewinner durch Losverfahren ermittelt. Die Gewinner der Preise werden schriftlich benachrichtigt. Falls swedex nur die E-Mail Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner über diese E-Mail Adresse benachrichtigt.
(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von drei Wochen nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung durch swedex und besteht kein Hinweis für einen offensichtlichen Fehler bei der Zustellung der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner aus den restlichen Teilnehmern (ausgenommen der ggf. anderen Gewinner) ermittelt.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die von swedex nicht zu vertreten sind, erfolgen kann. Für Reisepreise können andere, evtl. auch kürzere Fristen gelten (siehe nachfolgend Ziffer (6).
(4) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. swedex kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(5) Die Sachpreise werden von swedex oder einem von swedex beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Um die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen, ist swedex ist berechtigt, die Daten des Gewinners zu übermitteln. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten, wie z.B. Kosten mehrfacher Zustellungsversuche, und Zölle hat der Gewinner zu tragen, sofern im Gewinnspiel nichts anderes angegeben ist. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von swedex.
(6) Bei dem Reisegewinn erfolgt die Abwicklung im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweilig beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen) erfolgt auf Kosten des Gewinners. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
(7) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Entsprechendes gilt, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner kann keine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen
Gewinnersatzes verlangen. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
swedex behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann swedex insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Manipulation des Computersystems) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, behält sich swedex das Recht vor, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
§ 6 Datenschutz
swedex verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.
§ 7 Haftung
(1) Swedex wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. swedex haftet nicht für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen.
(2) swedex haftet nur für Schäden, welche von swedex oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.
(3) swedex haftet nicht im Falle einer Insolvenz des Lieferanten oder eines Reiseveranstalters sowie für die sich hieraus für die Durchführung des Reisegewinns ergebenden Folgen. Bei Reisegewinnen haftet swedex weiterhin nicht für die Folgen einer
berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Eine Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt, sofern die Ungültigkeit nicht zu einer unangemessenen Leistungsstörung führt.
(4) swedex behält sich das Recht vor, diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.
(5) Das Unternehmen bzw. der/die Gewinnerin stimmen Ihrer namentlichen Nennung im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel, sowie das Posten von Fotografien der Gewinnüberreichung in PR-Mitteilungen, auf Webseiten, in den sozialen Medien und Printerzeugnissen der swedex GmbH ausdrücklich zu. Die Nutzung ist unentgeldlich und von unbegrenzter Dauer.
(6) Der/die Gewinner/in der Reise stimmt mit der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich zu, dem Unternehmen ein oder mehrere Reisefotos (gerne „Selfies“) zur Verfügung zu stellen. Der swedex GmbH wird gestattet diese Fotografien in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel in PR-Mitteilungen, auf Webseiten, in sozialen Medien und Printerzeugnissen der swedex GmbH zu publizieren. Die Nutzung ist unentgeldlich und von unbegrenzter Dauer.
(7) Der/die Gewinner/-in und seine/ihre Begleitperson müssen sicherstellen, dass sie zur Planung der Reise und zum Reiseantritt über einen noch für mindestens sechs Monate gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ab Reisedatum) verfügen. Falls notwendig, ist von dem/ der Gewinner/ in ein gültiges Visum zu beantragen und bei Reiseantritt mitzuführen. Die Kosten für das Visum trägt der/ die Gewinner/ in selbst. Dies gilt auch für das Einreisegenehmigungsverfahren über ESTA. Der/ die Gewinner/ in und seine/ ihre Begleitperson sind für ihre Reiseversicherung und Eintrittsformalitäten selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf eigene Kosten ist anzudenken.
Stand 02.01.2023